Gemäss Artikel 24 des kantonalen Energiegesetzes vom 9. Juni 2000 müssen die Gemeinden ein Register über den Energieverbrauch ihrer Gebäude führen und, anhand einer jährlichen Analyse, Verbesserungsmassnahmen ergreifen, soweit deren Wirtschaftlichkeit erwiesen ist. Das Gesetz findet bereits in einigen Gemeinden Anwendung.
Die Gemeinden haben, abgesehen von den SIA-Normen, keine Richtwerte, um den Verbrauch der analysierten Gebäude vergleichen zu können. Das Amt für Verkehr und Energie (STE) erhält schlussendlich Unterstützungsanfragen für die Sanierung von Gemeindegebäuden, bekommt jedoch kein Feedback über die Gesamtwirksamkeit der durchgeführten Massnahmen.

Die Web-Anwendung "CompEn" wurde entwickelt, damit die Gemeinden des Kantons Freiburg einen Überblick über die Verwaltung ihrer Liegenschaften haben und deren Situation mit ähnlichen Gebäuden vergleichen können. Die Anwendung wird vom STE gratis zur Verfügung gestellt.